Home
Sauerei des Monats
Wir über uns
Unser Kursangebot
Coaching
Clienting
Prüfungsvorbereitung
Kontakt
So finden Sie uns
Impressum

Die Sauerei des Monats November 2010 kommt von der comdirect bank AG:

Einem Kunden wird mitgeteilt, dass laut § 19.1 sein Konto gekündigt wird.

19.1

Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist

Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen

Kündigungsfrist kündigen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung

von Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird

die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die

Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (zum Beispiel laufendes

Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindes-

tens zwei Monate.

 

 

Es wird ein Ausgleich des Saldos erwartet. Nun handelt es sich jedoch um ein Guthaben, nicht um "rote Zahlen". Scherzhaft könnte man fragen, ob das Guthaben nicht hoch genug war? Gedroht wird mit der Belastung des Kontos um Zinsen und Gebühren, der Beauftragung eines Inkassounternehmens und einem negativen Eintrag bei der SCHUFA.

Wie man sieht, endet das Schreiben mit

Mit freundlichen Grüßen

omdirect bank AG

 

Nicht gerade professionell.

 

Der mündige Bürger entscheidet, ob er bei einer Bank ein Konto eröffnen möchte, die ihm dann wieder kündigt? Wer wirklich das Konto nutzen möchte, schießt also ein Eigentor. Alle anderen nutzen einfach das freundliche Angebot:

Wie heißt es im Slogan der (c)omdirect noch gleich? "Sie bekommen 50 Euro wenn Sie uns mögen, 100€ wenn nicht."

 

 

Top

Coaching & Clienting Karin von Ahn  | vonahn@karinvonahn.de